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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11.OVG   

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https://dejure.org/2011,8086
OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11.OVG (https://dejure.org/2011,8086)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.11.2011 - 7 A 11124/11.OVG (https://dejure.org/2011,8086)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. November 2011 - 7 A 11124/11.OVG (https://dejure.org/2011,8086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Kosten der Feuerwehr - Brand eines Mähdreschers im Ernteeinsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansehung des Mähens und Dreschens von Getreide durch einen Mähdrescher als Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG

  • entscheidungssammlung.jimdo.com (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Feuerwehreinsatz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBKG § 36 Abs. 1 Nr. 2
    Ansehung des Mähens und Dreschens von Getreide durch einen Mähdrescher als Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 115/04

    Begriff des unabwendbaren Ereignisses

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11
    Daran fehlt es, wenn diese Faktoren keine oder lediglich noch eine deutlich untergeordnete Rolle spielen und das Fahrzeug ausschließlich bzw. vornehmlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2009, 4 BV 08.166, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, NVwZ-RR 2005, 381 f.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Februar 2010, 12 U 142/09, juris zu § 7 Abs. 1 StVG).
  • VGH Bayern, 07.05.2009 - 4 BV 08.166

    Kostenersatzanspruch; Feuerwehr; Mähdrescher; Arbeitsmaschine;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11
    Daran fehlt es, wenn diese Faktoren keine oder lediglich noch eine deutlich untergeordnete Rolle spielen und das Fahrzeug ausschließlich bzw. vornehmlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2009, 4 BV 08.166, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, NVwZ-RR 2005, 381 f.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Februar 2010, 12 U 142/09, juris zu § 7 Abs. 1 StVG).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 12 U 142/09

    Schadensersatzanspruch aus einem Brandschaden; behauptete Verursachung des

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11
    Daran fehlt es, wenn diese Faktoren keine oder lediglich noch eine deutlich untergeordnete Rolle spielen und das Fahrzeug ausschließlich bzw. vornehmlich als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (vgl. hierzu BayVGH, Urteil vom 7. Mai 2009, 4 BV 08.166, juris; siehe auch BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, NVwZ-RR 2005, 381 f.; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 18. Februar 2010, 12 U 142/09, juris zu § 7 Abs. 1 StVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11
    Eine solche Betriebsgefahr ist darüber hinaus dem Fahrzeughalter haftungsbegründend allein dann zurechenbar, wenn sie Ausdruck des mit Konstruktion und Verwendung des Fahrzeuges regelmäßig verbundenen Gefahrenkreises ist, mit dessen Verwirklichung vernünftigerweise auch vom Fahrzeughalter gerechnet werden muss (vgl. zum Ganzen OVG RP, Urteil vom 11. September 2000, 12 A 10497/00.OVG, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.1990 - 6 A 128/89
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 7 A 11124/11
    Wie bereits der 6. Senat des erkennenden Gerichts in seinem Urteil vom 23. Januar 1990 (NVwZ-RR 1990, 417) entschieden hat, liegt diese Voraussetzung nur vor, sofern noch oder bereits ein Zusammenhang mit dem Einsatz des Kraftfahrzeuges als Fortbewegungs- und Transportmittel besteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2017 - 1 S 2136/17

    Kostenersatz für Einsatz der Feuerwehr

    Für die Bestimmung des Begriffs "Betrieb" kann deshalb auf die zu § 7 Abs. 1 StVG entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (ebenso BayVGH, Urt. v. 07.05.2009 - 4 BV 08.166 - juris zu Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG; ähnlich OVG RP, Beschl. v. 17.11.2011 - 7 A 11124/11 - juris m.w.N. zu § 36 Abs. 1 Nr. 2 LBKG RP).
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 696/15

    Havarie von Gefahrguttransportern - Halterin muss für Umweltgefährdung zahlen

    Insoweit kann daher offen bleiben, ob sie auch für den Zustand ihrer Tanklastzüge nach Öffnung der Ablassventile durch Dritte gemäß § 5 POG als zustandsstörend verantwortlich ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 17. November 2011 - 7 A 11124/11.OVG - VGH Bayern, Urteil vom 19. Juli 2013 - 4 ZB 12.2339 -, jeweils juris).

    Zum Betrieb der Tanklastzüge gehört jeder Einsatz des Fahrzeugs als Verkehrsmittel, damit aber auch die Teilnahme am ruhenden Verkehr, in dem sich die betankten Tanklastzüge in der Nacht zum 22. Juli 2013 befanden, als Unbekannte die Tankventile öffneten und die brandgefährlichen Stoffe dann ausliefen (vgl. OVG RP Beschluss vom 17. November 2011 - 7 A 11124/11.OVG -, juris).

  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 4 ZB 12.2339

    "Durch den Betrieb" eines Kraftfahrzeugs veranlasst (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG)

    Da hier zum Schadenszeitpunkt die Verwendung des Mähdreschers als landwirtschaftliche Arbeitsmaschine gegenüber seiner Fahrzeugeigenschaft deutlich im Vordergrund stand, konnte bei wertender Betrachtung eine Halterhaftung im Sinne des Art. 28 Abs. 2 Nr. 1 BayFwG nicht mehr bejaht werden (ebenso OVG RhPf, B.v. 17.11.2011 - 7 A 11124/11 - juris Rn. 16).
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